Erfolgreiches Klageverfahren gegen Postbank

Als per Post der Quartalsauszug für das Girokonto bei der Postbank eintraf, staunte der das Online-Banking nutzende Kunde nicht schlecht: 20 Kontobelastungen in 6 Tagen mit rund EUR 40.000,00. Daneben wurden Umbuchungen vom Tagesgeld-konto auf das Girokonto über EUR 100.000,00 vorgenommen. Trotz sofortiger Rückrufe von Überweisungen verblieb dennoch ein Schaden von rund EUR 28.000,00, den die Postbank außergerichtlich nicht erstatten wollte.

Der von Fachanwalt für Bankrecht Bergeest vertretene Geschädigte nutzte die Postbank mobile-Banking-App auf seinem Apple Tablet pro, wobei die Authentifizierung durch Postbank ID und Fingerprint über Smartphone erfolgt. Nach Bemerken des Mißbrauchs war kein Einloggen über die App mehr möglich, worauf über die Hotline der Bank die Konten gesperrt wurden, sogleich Strafanzeige erstattet wurde und die nächstmögliche Postbank-Filiale aufgesucht wurde, wo sich das ganze Ausmaß offenbarte.

„In der Klageschrift gegen die Postbank vor dem Landgericht Hamburg ist darauf hingewiesen worden, daß mein Mandant keine Auffälligkeiten und ungewöhnliche Aktivitäten festgestellt hat,“ so Rechtsanwalt Bergeest. „Das Tablet war auf dem neuesten Stand, wie die Prüfung des IT-Spezialisten bestätigte.“ Ein Virenbefall des mobilen Betriebssystems iOS scheidet aus, der Router war aktualisiert und gesichert.

Es wurden keine unbekannten E-Mails oder Dateianhänge geöffnet, die Zugangsdaten für das Online-Banking geheim gehalten, so der Kläger.

„Da mein Mandant die Überweisungen nicht autorisiert hat, die seinem Konto belastet wurden und ihm keinerlei Vorhalte zu machen waren, haftete dieser nach den Online-Banking-Bedingungen gar nicht,“ stellt Rechtsanwalt Bergeest heraus. „Wir haben uns sehr gefreut, daß die Postbank nach Zustellung der Klage den Schaden und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten kürzlich vollumfänglich bezahlt hat und die Verfahrenskosten tragen muß.“

Da ist es hilfreich zu wissen, daß allgemein die Bank die Voraussetzungen für eine Kontobelastung beweisen muß, ebenso wenn sie meint, der Kunde sei ihr gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

Jeder Mißbrauch beim Online-Banking muß einzelfallbezogen geprüft werden: Wer kennt sie nicht, die sog. Phishing-Mails der Kriminellen, die Zugangsdaten betrüge-risch abgreifen, damit das Konto geplündert wird, wobei diese immer täuschend echter werden. Was der Kunde erkennen kann, muß individuell aus seiner Sicht bewertet werden. „Die Zahl der Mandate bei Mißbrauchsfällen hat zugenommen. Banken warnen auf Ihren Webseiten über die Machenschaften per Phishing-SMS oder E-Mails,“ so Rechtsanwalt Bergeest, der selber bei Banken tätig war. „Der Kunde hat Pflichten wie regelmäßige Softwareaktualisierungen, Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen und nicht anderen mitzuteilen. Als geschädigter Kunde muß man aber seine Rechte kennen und individuell fachanwaltlich geltend machen.“

 

Stefan Bergeest

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankkaufmann, Mediator

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