Mit dem Erwerb einer Immobilie, so bei Eigentumswohnungen, kann auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen.
Zur Anwendung gelangt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Hierbei geht es um:
- Hausverwaltung,
- Verwaltervertrag,
- Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (Jahresabrechnungen, Beschlussanfechtungen, Modernisierungen und Sanierungen, Wallbox für das E-Auto u. a.).