Zur Regelung im privaten (z.B. Grundstückskaufvertrag, Mietvertrag) und insbesondere geschäftlichen Bereich (z.B. Geschäftsbedingungen, Unternehmenskauf) sollte man frühzeitig eindeutige und rechtlich abgesicherte Verträge ausarbeiten, um etwaige spätere Rechtsstreitigkeiten nach Möglichkeit zu vermeiden.

Wir vertreten Sie u.a. bei:

 

  • vertraglichen Angelegenheiten,
  • Kaufverträge,
  • Werkverträge,
  • Handwerker-Leistungen,
  • Immobilien-Kaufverträgen,
  • Webshop-Verträgen
Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner