Durch die Ausbildung zum Bankkaufmann, Tätigkeiten in der Anlageberatung und in Rechtsabteilungen bis zum Bereichsleiter Recht bei Banken, unter anderem in Frankfurt, verfüge ich über 22-jährige Berufserfahrung im Bank- und Anwaltsbereich. „Aufgrund vieler Jahre bei vier Bankhäusern ist es mir möglich, auf Augenhöhe für meine Mandanten zu verhandeln und Interessen wahrzunehmen. Es ist von Vorteil für meine Mandanten, wenn man vom Fach ist.“

Bankrecht ist ein weites Feld. Jeder hat ein Girokonto, viele einen Kredit, eine Hausfinanzierung oder Unternehmenskredite. Andere haben in Wertpapiere investiert. Zum Bankrecht zählen u.a. folgende Gebiete:

  • Einlagen (Passiv-) Geschäft (z.B. Sparkonten, Tagesgeld- und Termingelder),
  • Wertpapiergeschäft (z.B. Anlageberatung, Aktien, Investmentzertifikate, offene Immobilienfonds, Zertifikate/Aktienanleihen, Börsentermingeschäfte),
  • Vermögensverwaltungen,
  • geschlossene Fondsanlagen (z.B. Immobilienfonds, Schiffsfonds, Lebensversicherungsfonds, Ökofonds),
  • Kredit (Aktiv-) Geschäft (z.B. Bürgschaftsrecht, (Unternehmens-) Finanzierungen, Leasing, Kreditsicherheiten wie
  • Grundschulden, Abtretungen und Sicherungsübereignungen, wobei zwischen Privat- und gewerblichem
  • Kreditgeschäft unterschieden wird,
  • Internetbanking,
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen,
  • Zahlungsverkehr (In- und Ausland).

Vielfach bestehen Bezüge zu weiteren Rechtsgebieten, welche Sie unter der Rubrik „Weitere Rechtsgebiete“ finden.

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