Landgericht Lüneburg veruteilt VW zur Rücknahme des Tiguan 2,0 TDI gegen Erstattung des Kaufpreises

Die von Rechtsanwalt Bergeest aus Seevetal/Hamburg vertretene Klägerin kaufte sich 2013 einen VW Tiguan 2,0 TDI für EUR 25.000,00. Der Wagen ist mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet und hat eine Abschalteinrichtung. Auf dem Prüfstand ist die Abgasrückführungsrate erhöht, im Straßenverkehr geringer. Das Kraftfahrt-Bundesamt bewertete diese Motorsteuerung als unzulässige Abschalteinrichtung. Dem Wagen wurde 2016 ein Softwareupdate aufgespielt. Mit dem Wagen ist 34000 km gefahren worden.

„Da meine Mandantin nicht auf den auch zeitlich unvorhersehbaren Ausgang der Musterfeststellungs-Klage vor dem OLG Braunschweig warten wollte, haben wir vor dem Landgericht Lüneburg im August 2019 Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages eingereicht,“ so Rechtsanwalt Bergeest. Mit Erfolg: Das Landgericht Lüneburg hat am 17.12.2019 VW verurteilt, den vom Dieselskandal betroffenen Tiguan gegen Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zurückzunehmen. „Für 34.000 km hat das Gericht nur EUR 2.920,40 abgezogen, da ein Dieselmotor 300.000 km Lebensdauer hat,“ so Rechtsanwalt Bergeest. Der örtliche VW-Händler lehnte es ab, den Wagen in Zahlung zu nehmen, er war unverkäuflich. „Den Schaden trägt nun VW. Meine Mandantin hat keinen Wertverlust und ist günstig gefahren,“ freut sich Bergeest.

Das Landgericht hat VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt. VW hafte als Entwicklerin und Herstellerin des Dieselmotors. Die schädigende Handlung liegt, so das Gericht, im Inverkehrbringen des Dieselmotors mit der gesetzeswidrigen Motorsteuerung. Der Dieselmotor Typ EA 189 ist in Großserie und in hohen Stückzahlen verkauft worden. Die Käufer trugen das Risiko, daß die Typgenehmigung entzogen werden konnte und mit dem Auto nicht mehr fahren durften. „Das Gericht hat sich unserer Auffassung, der Schaden läge schon im Abschluß des Kaufvertrages, angeschlossen“, so Rechtsanwalt Bergeest, „ da das Auto nicht den einschlägigen Rechtsvorschriften entsprach und die Ungewissheit für meine Mandantin bestand, daß der Tiguan nicht uneingeschränkt brauchbar war.“ Der Schaden bleibt trotz des Software-Updates.

Es war prozessual unstreitig, daß der Vorstand von VW von der Entwicklung und dem Vertrieb der Dieselmotoren mit der rechtswidrigen Motorsteuerung wußten und diese billigten. „Daß der VW-Chef Herbert Diess in einer Talkshow erklärte, „Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja“, hatten wir dem Landgericht Lüneburg ebenso mitgeteilt“, so Rechtsanwalt Bergeest.

Zwar ist gegen das Urteil Berufung möglich, jedoch waren Anprüche unverjährt. „Das Landgericht Lüneburg hat bahnbrechend deutlich entschieden; das wird halten,“ meint Rechtsanwalt Bergeest.

 

Stefan Bergeest, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankkaufmann, Mediator in Wirtschaftssachen
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