Zum ARD-Fernsehbeitrag „Der rote Riese zockt ab“ vom 02.09.2019
Über 615.000 youtube-Abrufe der ARD-Reportage „Der rote Riese zockt ab“ zur Zinsabrechnung bei Sparkassen zeigen die Aktualtität des Themas, welches gar nicht neu ist:
All jene, die Kredite aufgenommen haben, etwa zur Eigenheimfinanzierung oder im Rahmen eines Betriebsmittelkredites zur Unternehmensfinanzierung, sollten überprüfen lassen, ob die Bank richtig abgerechnet hat und nicht dem Kunden zu viel Zinsen und weitere Kreditkosten in Rechnung gestellt hat. „Die Erfahrung zeigt, daß in vielen geprüften Fällen, Erstattungsansprüche der Kunden bestehen können“, so der auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Stefan Bergeest aus Seevetal, der selber Banker ist.
Pauschale Aussagen lassen sich kaum treffen, da jedes Kreditengagement des Kunden individuell und umfangreich geprüft werden muß. Zunächst wird anhand der Kundenunterlagen ( z.B. Kreditvertrag, Kontoauszüge, Konditionenänderungen ) geprüft, ob überhaupt Rückerstattungsansprüche bestehen. Dann muß eine finanz-
mathematische Überprüfung der Zins- und Tilgungsverläufe durchgeführt werden, um die Höhe der Erstattungsansprüche des Mandanten zu berechnen. “Immer dann, wenn es um Sondertilgungen, Umfinanzierungen, vorzeitige Darlehensablösung und Zinssatzänderungen geht, muß der Bankkunde wachsam sein“, sagt Rechtsanwalt Bergeest. „Vorfälligkeitsentschädigungen, die entstehen können, wenn der Bankkunde ein Darlehen vorzeitig ablöst, und Nichtabnahmeentschädigungen, wenn der Kunde ein Darlehen gar nicht mehr haben will, sind oft zu hoch. Hier lohnt sich es vielfach, Ansprüche gegen die Bank auch im nachhinein geltend zu machen. Die Annahme, die Bank macht schon alles richtig, ist falsch.“ Die Erstattungsansprüche des Bankkunden können schnell hohe Beträge ausmachen.
„Langjährig stellen wir fest, daß noch immer fehlerhafte Kredit-Kündigungen ausgesprochen werden“, so Rechtsanwalt Bergeest. Zwangsversteigerungsverfahren mußten bereits eingestellt werden, da keine hinreichenden Rückstände und damit kein Kündigungsgrund vorlag, wenn seitens der Bank zu hoch abgerechnet wurde. „Selbst den negativen SCHUFA-Eintrag haben Banken wieder herausnehmen müssen“, so Fachanwalt Bergeest. „So war es wieder möglich, anderswo ein Darlehen zu erhalten.“
„Wir prüfen mittlerweile nahezu jede Finanzierung nach, oftmals bemühen mich meine Mandanten bereits vor einer Kreditaufnahme, um möglichst abgesichert zu sein, gerade bei Krediten an den Mittelstand.“ Der Gang zum Gericht ist nicht immer nötig, auch außergerichtlich kann eine einvernehmliche Lösung mit der Bank gefunden werden. „Auch wenn ich viele Jahre für Banken tätig war, ich bin oft selbst überrascht, wie hoch die Ansprüche meiner Mandanten sind, schließlich ist es ihr Geld.“ Dabei ist jedoch auf Verjährung, die auch zum Jahresende 2019 eintreten kann, beonders zu achten !