Oberlandesgericht beanstandet Mahnung der GE Money Bank

Banken sollten bei Kreditkündigungen genau auf die Formulierung ihrer Mahnschreiben achten. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hervor, die dem Handelsblatt vorliegt. Danach hat das Gericht eine Kündigung der GE Money Bank für unzulässig erklärt, weil diese einen säumigen Kunden in dem vorausgegangenen Mahnschreiben nicht ordnungsgemäß auf die Kündigungsfolgen hingewiesen hatte. Insbesondere fehlte dem Gericht ein klarer Hinweis darauf, dass die Kündigung die Rückzahlung der gesamten Restschuld nach sich zieht.

Da dieses Schreiben ein maschinell erstelltes Formular ist, dürfte es in gleicher Weise auch an andere Kunden der GE Money Bank gegangen sein. Wie oft es verschickt wurde, dazu wollte sich die Bank nicht äußern.

Das Kreditinstitut ist im April 2004 aus dem Zusammenschluss der GE Bank in Köln und der Allbank in Hannover hervorgegangen. Die Bank bietet Finanzdienstleistungen für private Konsumenten, Autohändler und den Einzelhandel an – über das bundesweite Filialnetz oder den Direktvertrieb.

 

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