Widerrufs-Joker für Verbraucherdarlehen wieder möglich

Bei einem Darlehen ist für Verbraucher als Teil des Darlehensvertrages eine Widerrufsbelehrung beizufügen. Entspricht diese nicht den gesetzlichen Inhalten, kann der Bankkunde das Darlehen widerrufen, dieses ohne Vorfälligkeitsentschä-digung ablösen, günstig umfinanzieren und oftmals Tausende von Euro sparen.

Kaskadenverweis

Nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, daß die Klausel „Die Frist beginnt nach Abschluß des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB ( z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat“ wegen fehlender Deutlichkeit gegen EU-Recht verstößt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) dieses nun für Allgemein-Verbraucherdarlehen mit Urteil vom 27.10.2020 endlich anerkannt.

Dies bedeutet für Autokredite, Anschaffungsdarlehen, Allzweckdarlehen, also für den gewöhnlichen Privatkredit, daß die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann, ein Widerruf so noch möglich wäre.

Widerrufsinformation konkret prüfen, Sammelbelehrungen unzulässig

Hat die Bank eine Widerrufsinformation verwandt, die dem Muster entspricht, ist die Bank jedoch geschützt.

Die Bank muß jedoch die Widerrufsinformation konkret für den individuellen Kredit formulieren. Auf vom Bankkunden nicht abgeschlossene verbundene Verträge darf nicht hingewiesen werden. Bei Autokrediten darf so auf nicht abgeschlossene (Restschuldkredit-) Versicherungen nicht hingewiesen werden. Erfolgt dies doch, so wäre der Widerruf erfolgreich. Bei Autokrediten kann der Kunde Rückzahlung aller Darlehensraten gegen Rückgabe des (ggf. vom Abgasskandal betroffenen ) Wagens verlangen, wobei für gefahrene Kilometer ein Wertersatz anzurechnen ist.

„Wir stellen jedoch fest, daß die konkrete Widerrufsbelehrung in dem Darlehensvertrag oftmals aus anderen Gründen unzutreffend ist, da z.B. die Formulierungen in Zusammenhang mit Bauspar- oder Lebensversicherungsverträgen nicht zutreffend umgesetzt wurden, Sätze oder Angaben zum Widerrufsadressaten schlicht fehlen, so daß ein Widerruf auch insoweit noch möglich wäre. Ist der Effektivzins zu niedrig angegeben, kann nach Urteil des OLG Köln ebenso widerrufen werden“ so Rechtsanwalt Bergeest.

Immobiliardarlehensvertrag

Auch wenn die genannte Klausel zum Fristbeginn nach dem BGH für ein Immobilien-Darlehen wirksam sein soll, so gilt auch hier: Sammelbelehrungen sind unzulässig, die Belehrung muß individuell richtig sein.

Was ist zu tun ?

Hunderttausende von Verträgen dürften betroffen sein. Die Voraussetzungen und Folgen eines Widerrufs sollten fachanwaltlich einzelfallbezogen geprüft werden, um richtig gegenüber der Bank vorzugehen. Dies ist komplizierter als angenommen. Eine Berechnung zeigt die Ersparnisse auf.

Stefan Bergeest, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankkaufmann, Mediator in Wirtschaftssachen
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