Das muss man wissen !

Wessen Online-Banking Konten durch Betrüger geplündert wurden (sog. Phishing) will nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Wer ein Hauskredit, Verbraucherdarlehen, eine gewerblichen Finanzierung oder eine Umfinanzierung vorgenommen hat, sollte Folgendes beachten, um womöglich viel Geld zu sparen:

1.) Phishing

Fake-Mails man solle Aktualisierungen für das Konto oder die Kreditkarte vornehmen, Anrufe von vermeintlichen Bankmitarbeitern mit gefälschten Telefonnummern ( sog. Call-ID-Spoofing), SMS mit der Aufforderung sich zu melden haben nur ein Ziel: Zugangsdaten für das Online-Banking abzufischen. Mit Hilfe der benötigten TAN wird oftmals eine Banking-App auf dem Smartphone der Betrüger eingerichtet, um so das Depot oder das Konto zu plündern.

Entschädigungen lehnt die Bank oftmals standardisiert ab, man hätte schuldhaft Zugangsdaten an Dritte weitergegeben. Da ist es hilfreich zu wissen, daß allgemein die Bank die Voraussetzungen für eine Kontobelastung ebenso wie eine etwaige grob fahrlässige Pflichtverletzung des geschädigten Kunden beweisen muß. „Wir prüfen jeden Einzelfall genau“, so Rechtsanwalt Bergeest, der selber bei vier Banken tätig war. „Erfolgt außergerichtlich keine Erstattung, so haben wir in der Regel Klage eingereicht, was sinnvoll war, meine Mandanten sind zufrieden.“

2.) Bausparfinanzierung

Bei sog. Tilgungsaussetzungs-Darlehen in Zusammenhang mit einem Bausparver-trag oder einer Kapitallebensversicherung kann die Finanzierung teurer wie bei einem gewöhnlichen Annuitätendarlehen sein (=Mehraufwand). Erfolgt keine Tilgung, fallen für den gesamten Darlehensbetrag für die gesamte Laufzeit die vollen Kredit-zinsen an. Diesen Darlehenszinsen stehen nur geringe Guthabenzinsen gegenüber. Gerichte sehen im Einzelfall besonderen Aufklärungs- und Beratungsbedarf, der Kunde sei über den Finanzierungsverlauf, Risiken und Unwägbarkeiten im einzelnen aufzuklären. Die mitunter fünfstelligen Mehrkosten der Finanzierung kann ein Sachverständiger berechnen, welcher dann individuell von der Bausparkasse zurückgefordert wird.

3.) Kostenloses Darlehen bei Kreditwucher

Verbraucherdarlehen weisen einen höheren Zinssatz auf als Immobilien-Darlehen, die durch eine Grundschuld abgesichert sind. Man kann den eigenen Vertragszins mit der Bundesbank-Statistik oder mittels eines Gutachtens vergleichen.

Der Bundesgerichtshof bejaht ein wucherähnliches Geschäft, wenn der effektive Vertragszins rund doppelt so hoch ist wie der Marktzins (BGH, Urteil vom 13.3.1990 – XI ZR 252/89). „Dann muß die Bank sogar für die (rechtsunwirksame) Darlehenslaufzeit die Darlehensmittel zinsfrei belassen, die Finanzierung ist also kostenlos, der Kreditkunde erhält die gezahlten Zinsen zurück, nach Ablauf sind die Darlehen dann zurückzuzahlen oder vorher zu aktuellem Zinssatz abzulösen“, hebt Rechtsanwalt Bergeest hervor.

4.) Vorfälligkeitsentschädigung

Ist bei Darlehen ab dem 21.03.2016 die Berechnungsmethode für die Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend angegeben, entfällt diese. Fällt diese an, empfiehlt sich eine Nachrechnung.

5.) Verstoß gegen die Kreditwürdigkeitsprüfung

Banken haben schon immer die Kreditwürdigkeit geprüft, schließlich soll das Darlehen zurückgezahlt werden (Kapitaldienstfähigkeit). Seit dem 21.03.2016 gilt dies mit § 505 a-d BGB auch zivilrechtlich. Bei einem Immobiliar-Verbraucher-darlehensvertrag muss das Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung sein, daß der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, nachkommen wird. Dafür muß die Bank auf die planmäßige und üblicherweise annehmbare Entwicklung der Schulddienstfähigkeit des Darlehensnehmers abstellen.

Kunde kann fristlos ohne Vorfälligkeitsentschädigung Kredit kündigen

Verstößt die Bank im Einzelfall gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung, dann hat der Darlehensnehmer weitreichende Rechte: Nach § 505 d BGB ermäßigt sich der vertragliche Darlehnszins auf den marktüblichen Zinssatz, der Kunde kann den Kreditvertrag jederzeit fristlos kündigen und braucht auch keine Vorfälligkeitsentschä-digung zu zahlen. „Zwar muß der Kunde den Kredit zurückzahlen“, so Rechtsanwalt Bergeest, „jedoch können sich erhebliche Einsparungen durch einen niedrigeren marktüblichen Zins, der mithilfe der Zinsstatistik der Bundesbank oder einem Sachverständigen bestimmt werden kann, ergeben, denn die Bank muß das Darlehen neu abrechnen und der Kunde bekommt Geld zurück.“

6.) Kreditkündigung

Nur wenn die Bank einen Kündigungsgrund hat, darf diese vollstrecken. Besteht Raten-Rückstand sind die Kündigungsvoraussetzungen zu prüfen, die oftmals nicht eingehalten sind: Die Androhung der Kündigung, fehlende Hinweise auf die Kündigungsfolgen oder der Rückstandsbetrag können falsch sein. „Selbst den negativen SCHUFA-Eintrag haben Banken wieder herausnehmen müssen“, so Fachanwalt Bergeest, der selbst Banker ist. „So war es wieder möglich, anderswo ein Darlehen zu erhalten.“

Fachanwaltliche Hilfe sollte man zeitnah zur Vermeidung von Verjährung bemühen, ein Gespräch mit der Bank kann lohnen.

Stefan Bergeest, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Hamburg/Seevetal
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