Mit dem Erwerb einer Immobilie, so bei Eigentumswohnungen, kann auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen.

Zur Anwendung gelangt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Hierbei geht es um:

 

  • Hausverwaltung,
  • Verwaltervertrag,
  • Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (Jahresabrechnungen, Beschlussanfechtungen, Modernisierungen und Sanierungen, Wallbox für das E-Auto u. a.).
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