Zu diesem Rechtsgebiet zählen folgende Bereiche:

 

  • Internetrecht (z.B. Urheberrecht, Kennzeichnungsrecht, Abo-Fallen u. a.),
  • Internetverträge (z.B. für ein Internet-Portal),
  • Lizenz- und Webhostingverträge,
  • Wettbewerbsrecht,
  • Online-Konzeptionen.

Nur durch einen qualifizierten Web-Auftritt können Bestandskunden gehalten und neue Kunden gewonnen werden. Dass im Rahmen eines (gewerblichen) Online-Auftrittes bereits frühzeitig zwingende Rechtsvorschriften beachtet werden, sollte bei einem Internetprojekt Berücksichtigung finden. Hierdurch werden spätere und womöglich kostenaufwendigere Anpassungen vermieden. Die Beachtung der vielfältigen Vorschriften steigert zudem die Benutzerfreundlichkeit und erhöht die allgemeine Akzeptanz und das Vertrauen in einen „sicheren“ Internet-Auftritt.

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