Durch die Ausbildung zum Bankkaufmann, Tätigkeiten in der Anlageberatung und in Rechtsabteilungen bis zum Bereichsleiter Recht bei Banken, unter anderem in Frankfurt, verfüge ich über 25-jährige Berufserfahrung im Bank- und Anwaltsbereich. „Aufgrund vieler Jahre bei vier Bankhäusern ist es mir möglich, auf Augenhöhe für meine Mandanten zu verhandeln und Interessen wahrzunehmen. Es ist von Vorteil für meine Mandanten, wenn man vom Fach ist.“

Bankrecht ist ein weites Feld. Jeder hat ein Girokonto, viele einen Kredit, eine Hausfinanzierung oder Unternehmenskredite. Andere haben in Wertpapiere investiert. Zum Bankrecht zählen u.a. folgende Gebiete:

  • Einlagen (Passiv-) Geschäft (z.B. Sparkonten, Tagesgeld- und Termingelder),
  • Wertpapiergeschäft (z.B. Anlageberatung, Aktien, Investmentzertifikate, offene Immobilienfonds, Zertifikate/Aktienanleihen, Börsentermingeschäfte),
  • Vermögensverwaltungen,
  • geschlossene Fondsanlagen (z.B. Immobilienfonds, Schiffsfonds, Lebensversicherungsfonds, Ökofonds),
    Kredit (Aktiv-) Geschäft (z.B. Bürgschaftsrecht, (Unternehmens-) Finanzierungen, Leasing, Kreditsicherheiten wie
    Grundschulden, Abtretungen und Sicherungsübereignungen, wobei zwischen Privat- und gewerblichem
    Kreditgeschäft unterschieden wird,
  • Internetbanking  einschließlich Betrug im Bereich des Online-Bankings (Kontomißbrauch, Call-ID-Spoofing, Phishing u.a.)
  • Zahlungsverkehr (In- und Ausland),
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen

Vielfach bestehen Bezüge zu weiteren Rechtsgebieten, welche Sie unter der Rubrik „Weitere Rechtsgebiete“ finden.

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner